Neustart ADHS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – ADHS-Coaching und Beratung
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Coaching-Dienstleistungen, die von Geiger Neustart ADHS erbracht werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Kundin oder der Kunde ein Coaching-Angebot annimmt (mündlich, schriftlich oder per E-Mail) und der Coach die Annahme bestätigt.
3. Leistungen
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Das Coaching dient der persönlichen Entwicklung und ist keine Therapie im medizinischen Sinne.
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Inhalte und Methoden werden individuell an die Bedürfnisse des Klienten angepasst.
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Der Coach übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
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Die aktuellen Preise sind auf der Website ersichtlich.
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Die Bezahlung erfolgt nach Absprache
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Nicht bezahlte Leistungen können zur Aussetzung weiterer Sitzungen führen.
5. Terminabsagen
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Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
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Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet, ausser bei nachweislicher Verhinderung aus wichtigem Grund. Situative Kulanz ist möglich.
6. Vertraulichkeit
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Alle im Coaching besprochenen Inhalte werden vertraulich behandelt.
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Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Klienten oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften.
7. Haftung
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Der Coach haftet nicht für Schäden, die aus der Umsetzung der im Coaching erarbeiteten Inhalte entstehen.
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Der Klient trägt die altersgemässe Verantwortung für seine Entscheidungen und Handlungen.
8. Dauer und Beendigung
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Die Dauer des Coachings wird individuell vereinbart.
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Beide Parteien können den Coachingvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden. Bei Coaching-Paketen wird der Aufwand nach Stundentarifen berechnet. Bereits im Voraus bezahlte Beträge für nicht genutzte Sitzungen werden zurückerstattet.
9. Datenschutz
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Die erhobenen Daten werden ausschliesslich für Coaching-Zwecke verwendet und gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) geschützt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
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Gerichtsstand ist der Kanton Zürich